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Förderung bei internationalen Pflegekräften: Was es gibt und für wen
Bei der Förderung rund um internationale Pflegekräfte ist entscheidend, wer sie erhält: die Einrichtung oder die Fachkraft selbst. Diese Seite zeigt die Programme, die laut Behördenangaben derzeit laufen, ihre Voraussetzungen und zuständigen Stellen. Ob eine Förderung im Einzelfall gewährt wird, entscheidet die jeweilige Förderstelle.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen.
Überblick: Programme, Empfänger, Voraussetzungen
Alle Angaben beschreiben mögliche Optionen. Ob eine Förderung gewährt wird, prüft die jeweilige Förderstelle im Einzelfall. RoamNurse sagt keine Förderung zu.
| Programm | Für wen | Was | Voraussetzung (Auszug) |
|---|---|---|---|
| Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (§ 82 SGB III) | Arbeitgeber für Beschäftigte | Zuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, je nach Betriebsgröße | AZAV-zugelassene Maßnahme, Arbeitsvertrag über die Maßnahmedauer, Einzelfallprüfung |
| Förderprogramm IQ | Fachkräfte; Unterstützung auch für kleine und mittlere Unternehmen | Beratung, Anpassungsqualifizierungen | für Teilnehmende kostenlos |
| Anerkennungszuschuss des Bundes | Fachkraft | Zuschuss zu Verfahren, Qualifikationsanalyse und Qualifizierung | Wohnsitz in Deutschland, Einkommensgrenze, Antrag vor dem Anerkennungsantrag |
| ESF-Willkommensgeld NRW | Fachkraft | einmalig 1.500 € | Titel nach § 16d oder § 18a, NRW-Anerkennung, Berufsurkunde höchstens sechs Monate alt, Wohnsitz in NRW |
Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit
Wer bekommt die Förderung? Der Arbeitgeber erhält Zuschüsse für Beschäftigte, die sich weiterbilden.
Nach einem Faltblatt der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal sind nach § 82 SGB III auch Weiterbildungen förderfähig, die zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses führen; als Beispiel nennt es im Ausland ausgebildete Pflegekräfte. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsvertrag die Dauer der Maßnahme abdeckt und die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist.
Bei Weiterbildungen ohne Abschlussziel kommen hinzu: mehr als 120 Unterrichtsstunden, der letzte Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren gab es keine Förderung nach § 82. Die Agentur prüft jeden Einzelfall.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | 100 % | bis 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | bis 50 % |
| ab 500 Beschäftigte | 25 % | bis 25 % |
Ob ein bestimmter Anpassungslehrgang oder Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung AZAV-zugelassen ist, muss beim jeweiligen Anbieter erfragt werden. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 5555-20. Welche Lehrgänge NRW vorsieht, zeigt Anerkennung in NRW.
Förderprogramm IQ 2026–2028
Wer bekommt die Förderung? Fachkräfte mit ausländischem Abschluss nehmen kostenlos teil; kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ läuft vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem ESF Plus gefördert und vom BAMF umgesetzt. Angeboten werden Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen einschließlich Anpassungsqualifizierungen und Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen.
Laut Bundesportal sind IQ-Qualifizierungen, die wesentliche Unterschiede ausgleichen, für Teilnehmende kostenlos. Welche Angebote es in NRW für die Pflege gibt, erfahren Sie bei den IQ-Beratungsstellen.
Anerkennungszuschuss des Bundes
Wer bekommt die Förderung? Die Fachkraft, nicht der Arbeitgeber.
Der Zuschuss läuft seit dem 01.01.2025 nach einer neuen Förderrichtlinie weiter. Er beträgt bis zu 600 Euro für das Anerkennungsverfahren, bis zu 1.200 Euro für Qualifikationsanalysen und bis zu 3.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen wie Ausgleichsmaßnahmen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland; aus dem Ausland ist kein Antrag möglich. Das Einkommen darf höchstens 32.000 Euro bei Einzelpersonen oder 50.000 Euro bei Paaren betragen, und der Zuschuss muss vor dem Anerkennungsantrag beantragt werden. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gehen vor. Sprachkurse und Gebühren für die Berufszulassung werden nicht gefördert.
Für Arbeitgeber ist der Zuschuss vor allem bei der Anerkennungspartnerschaft relevant: Dort beginnt die Anerkennung erst nach der Einreise, und der Zuschuss muss vorher beantragt sein.
ESF-Willkommensgeld NRW
Wer bekommt die Förderung? Die Fachkraft, nicht der Arbeitgeber.
Das Land NRW zahlt Pflegefachkräften aus Drittstaaten einmalig 1.500 Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Kosten von Einwanderung und Integration. Beantragt wird das Willkommensgeld bei der zuständigen Bezirksregierung über ein Online-Portal. Ausgezahlt wird nur, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Voraussetzungen sind eine Staatsangehörigkeit eines Drittstaats, ein Aufenthaltstitel nach § 16d oder § 18a Aufenthaltsgesetz, ein Anerkennungsbescheid einer NRW-Behörde, eine Berufsurkunde, die höchstens sechs Monate vor dem Antrag ausgestellt wurde, und ein Wohnsitz in NRW. Bis Mai 2025 wurden 1.256 Anträge bewilligt. Das Willkommensgeld von 2022 über 3.000 Euro wurde durch die heutige Fassung über 1.500 Euro ersetzt.
Wegen der Sechs-Monats-Frist lohnt es sich, neue Mitarbeitende rechtzeitig auf das Willkommensgeld hinzuweisen, sobald die Berufsurkunde vorliegt.
Kostenlose Beratung
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): berät kostenlos zur Anerkennung, auch zum Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung; erreichbar über die BAMF-Hotline +49 30 1815-1111.
- Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF): beim KDA angesiedelt, bietet im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums den Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“. Das Ministerium fördert außerdem die integrierte Ausgleichsmaßnahme INGA, derzeit in einer zweiten Pilotrunde.
- ZFE NRW: berät Arbeitgeber zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, Hotline 0221 147-4777. Mehr dazu unter Beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
Welche Kosten im Verfahren grundsätzlich anfallen und wie sich der Aufwand verteilt, beschreibt Ablauf, Dauer und Kosten.
Offizielle Quellen
- Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal: Faltblatt Beschäftigtenförderung Pflege (PDF) (extern)
- Bundesagentur für Arbeit: Flyer Beschäftigtenqualifizierung (PDF) (extern)
- Netzwerk IQ: Flyer 2026 (PDF) (extern)
- anerkennung-in-deutschland.de: Anerkennungszuschuss (extern)
- anerkennung-in-deutschland.de: Finanzielle Förderung (extern)
- MAGS NRW: Factsheet ESF-Willkommensgeld (PDF) (extern)
- Bezirksregierung Arnsberg: Willkommensgeld (extern)
- recht.nrw.de: ESF-Förderrichtlinie NRW, 9. Änderung (extern)
- Landtag NRW: Drucksache 18/13923 (PDF) (extern)
- Bundesministerium für Gesundheit: Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten (extern)